25 frank henkel datenschutz hamburg
23 frank henkel datenschutz hamburg
24 frank henkel datenschutz hamburg

Hinweisgeberschutz: Europaweiter Schutz für Whistleblower

Spätestens Mitte Dezember sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, potenzielle Whistleblower zu schützen. Wer sich nicht kümmert, riskiert ein Bußgeld. Die Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel erklärt, wofür Sie in Ihrem Unternehmen sorgen müssen und wie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ihren neuen Rechtspflichten auf dem Weg des Outsourcing nachkommen können.

Die Hauptziele der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz

Die Europäische Union (EU) hat den Schutz von Hinweisgebern mit ihrer Richtlinie 2019/1937 vom Dezember 2019 europaweit zur Pflicht gemacht. Die Richtlinie soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Gesetze und geltendes Recht erlangt haben und diese anzeigen wollen. Das gilt auch für solche Informationen, die ein potenzieller Whistleblower im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt.

Die EU verfolgt mit ihrer Richtlinie zwei Hauptziele. Erstens möchte sie ein organisiertes Umfeld für die Anzeige von bestimmten Rechtsverletzungen schaffen. Zweitens möchte sie Hinweisgeber vor Repressalien wie Kündigung, Versetzung oder Einschüchterung schützen.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland

Deutschland hat die EU-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt. Dieses Gesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seitdem sind Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine unabhängige interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten.
Wie schnell Unternehmen die Pflicht zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen, hängt von ihrer Beschäftigtenzahl ab. Für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten bestand die Verpflichtung sofort mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Kleineren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hat der Gesetzgeber eine Übergangszeit eingeräumt. Sie durften sich bis zum 17. Dezember 2023 Zeit lassen. Wer danach seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Geschützte Whistleblower-Vorfälle explizit aufgelistet

Das Gesetz listet explizit Verstöße auf, die Hinweisgeber über interne Meldestellen in Unternehmen anzeigen können sollen. Hierzu gehören (neben weiteren Rechtsverstößen) insbesondere die folgenden Rechtsverletzungen:

  • Straftaten
  • Bußgeldbewehrte Verletzungen der Arbeitnehmerschutzgesetze
  • Verstöße gegen Geldwäschegesetze
  • Verstöße gegen die Produktsicherheit
  • Verstöße gegen den Umweltschutz
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • etc.

Die interne Meldestelle ist zu einem hoch vertraulichen Umgang mit den gemeldeten Informationen und Informationen zur Person des Hinweisgebers verpflichtet. Die Nichtumsetzung ist bußgeldbewehrt.

Rechtstipp: Frank Henkel empfiehlt Outsourcing als Lösung für die Pflicht zum Hinweisgeberschutz

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dürften sich bei der Umsetzung der neuen Pflichten, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben, schwer tun. Dafür gibt es einen einfachen Grund: In den meisten Unternehmen gehört Whistleblowing nicht gerade zum Alltag. Damit fehlt den Mitarbeitenden in einer internen Meldestelle der rechtliche Sachverstand und die praktische Erfahrung im rechtskonformen Umgang mit solchen Fällen. Außerdem bedarf es eines zuverlässigen Meldesystems. Eine solide IT-Lösung ist zwingend nötig.

Diese drei Zutaten, also das rechtliche Fachwissen, die praktische Erfahrung und das technische Meldesystem müssen die verantwortlichen Unternehmer beziehungsweise ihre Manager jedoch nicht zwingend im eigenen Unternehmen aufbauen. Die Alternative heißt: Outsourcing. Die Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel ist auch auf diesem Rechtsgebiet Ihr kompetenter Rechtsdienstleister.

Wir übernehmen für kleine und mittelständische Unternehmen alle Aufgaben, die sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ergeben. Ganz konkret heißt das: Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Funktion als „Interne Meldestelle für Hinweisgeber“. Mehr über unsere Leistungen in diesem Rechtsbereich erfahren Sie hier: Zu unseren Leistungen rund um den Hinweisgeberschutz

Ihre Vorteile beim Outsourcing: Sie machen mit der Umsetzung der neuen Pflicht zum Hinweisgeberschutz kurzen Prozess, lagern die Einrichtung und den Betrieb der internen Meldestelle für Hinweisgeber an die Rechtsanwaltskanzlei Frank Henkel aus und halten so die Kosten für Ihr Unternehmen gering. Denn: Sie können mit uns und unserer Expertise rechnen.

Formularbuch zum Datenschutzrecht

cover datennutzungs und datenschutzvertraege Auflage 3

Datenschutz braucht wirksame Verträge, Datenschutzklauseln, Datenschutzerklärungen und vieles mehr. Rechtsanwalt Frank Henkel empfiehlt als Co-Autor das praxisrelevante Formularbuch "Datenschutz- und Daten­nutzungs­verträge" in der 4. Auflage erschienen im Verlag Dr. Otto Schmidt. Das Buch bietet sorgfältig ausgearbeitete Muster z.B. für die Datenschutz­organisation, Datennutzung, internationale Datentransfers, Unternehmens­­richtlinien, Betriebs­vereinbarungen, Daten­schutz­­erklärungen und Datenschutz­ein­willigungen.

Hier bestellen