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Datenschutz für das Top-Management

Datenschutz ist Chefsache. Ob Vorstand oder Geschäftsführer, als Top-Manager tragen Sie in Ihrem Unternehmen die Verantwortung, dass es beim Datenschutz mit rechten Dingen zugeht. Wir unterstützen Sie umfassend, die datenschutzrechtlichen Risiken zu meistern und potenzielle Datenschutzskandale samt den negativen Folgen im Vorfeld zu verhindern.

Die Leistungen und Ihr Nutzen

Managementinformation: So behält Ihr Management den Datenschutz im Griff: Wir informieren Sie rechtzeitig über die neuesten Entwicklungen im Datenschutz und zeigen Ihnen in allen vom Datenschutz betroffenen Unternehmensbereichen wirtschaftliche Handlungsoptionen auf.

Rechtsberatung: Wir beraten und vertreten Sie in allen datenschutzrelevanten Rechtsgebieten: Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Medienrecht, IT-Recht

Mitbestimmung: Auch beim Datenschutz zahlt sich eine produktive Zusammenarbeit von Geschäftsleitung und Betriebsrat oft aus. Wir beraten Sie qualifiziert zu den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats beim Datenschutz.

Prozessoptimierung: Ihr Unternehmen profitiert von einer datenschutzkonformen Organisation. Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen hinsichtlich ihrer datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und Risiken.

Aufsichtsbehörden: Mit Datenschutzaufsichtsbehörden ist nicht zu Spaßen. Beim Umgang mit den Behörden können Sie mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Datenschutzrecht rechnen.

Datenschutzverstoß: Ein Verstoß gegen den Datenschutz wird schnell teuer: Ob Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder Imageschäden, wir beraten Ihr Unternehmen mit dem Ziel, die negativen Folgen zu minimieren und ziehen auf dem Rechtsweg alle Register.

Haftungsprävention: So reduzieren Sie das Risiko von Schadensersatzforderungen: Wir analysieren in Ihrem Unternehmen die datenschutzrechtlichen Problemzonen und beraten Sie bei der Risikovermeidung.

Haftungsfall: Gehen Sie im datenschutzrechtlichen Haftungsfall auf Nummer Sicher: Wir unterstützen Sie mit allen rechtlichen Mitteln bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ihrem Unternehmen respektive gegenüber Geschäftsführern oder Vorständen.

Datenschutzbeauftragter: Diese Pflicht kann Ihr Unternehmen elegant und wirkungsvoll erfüllen: Rechtsanwalt Frank Henkel übernimmt für Sie alle Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Coaching: Nutzen Sie die langjährige Praxis und das Wissen eines erfahrenen Experten für Datenschutz. Beim Coaching für Datenschutzbeauftragte erhalten Sie von uns den gewünschten Flankenschutz.

Schulung: Gut ausgebildete Mitarbeiter sorgen in datenschutzsensiblen Unternehmensbereichen für mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Frank Henkel macht Ihre Mitarbeiter in Personalabteilung, Marketing und IT fit im Datenschutz.

Kompetenzfelder

  • Datenschutzrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht
  • IT-Recht
  • Medienrecht

Rechtsberatung zum Hinweisgeberschutz

Sie wollen für Ihr Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten? Rechtsanwalt Frank Henkel bietet Ihnen alle dafür nötigen rechtlichen Kompetenzen und übernimmt für kleine und mittlere Unternehmen die rechtliche Funktion als interne Meldestelle für Hinweisgeber. Informieren Sie sich auf unserer Leistungsseite:

Zu den Leistungen im Hinweisgeberschutz