Outsourcing: Der externe Datenschutzbeauftragte
Der Gesetzgeber verpflichtet viele Unternehmen dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein Verstoß gegen die Bestellpflicht kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Außerdem müssen Sie bei der Bestellung darauf achten, dass Ihr Datenschutzbeauftragter die nötige Fachkunde aufweist und zuverlässig ist. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hier eine schnelle und umfassende Lösung: Beim Outsourcing übertragen Sie die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten an Rechtsanwalt Frank Henkel und gehen so beim Datenschutz auf Nummer Sicher.
Die Leistungen und Ihr Nutzen
Aufgabenübernahme: Sie haben keinen geeigneten internen Kandidaten für den Datenschutzbeauftragten? Rechtsanwalt Frank Henkel übernimmt die Funktion als betrieblicher Datenschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.
Zentraler Ansprechpartner: Nicht nur Geschäftsleitung, Betriebsrat und Mitarbeiter benötigen bei Fragen zum Datenschutz einen kompetenten Ansprechpartner. Das gilt auch für externe Betroffene. Zum Beispiel für Ihre Kunden, die sich jederzeit direkt an Ihren Datenschutzbeauftragten wenden können. Mit Frank Henkel als betrieblichen Datenschutzbeauftragten beweisen Sie auch bei diesem Kundenkontakt Professionalität.
Einsparung von Schulungskosten: Ein interner Datenschutzbeauftragter benötigt zu Beginn und fortlaufend Schulungen zum Datenschutz. Diese Kosten können Sie in Ihrem Unternehmen vermeiden, indem Sie Frank Henkel als externen Datenschutzbeauftragten bestellen.