Ihr Unternehmen erhält von der Frank Henkel Rechtsanwaltskanzlei eine umfassende und integrierte Rechtsberatung zum Datenschutz. Konkret heißt das: Wir lösen für Ihr Unternehmen alle Aufgaben des Datenschutzes in so unterschiedlichen Abteilungen wie Geschäftsleitung, Marketing, Kommunikation, Personal und IT. Sie profitieren dabei von unserer umfassenden rechtlichen Kompetenz. Denn wir decken alle Rechtsgebiete ab, die vom Datenschutz tangiert werden. Wir beraten Sie zielorientiert, effizient und wirtschaftlich.
Unternehmen müssen sich nicht nur an geltendes Recht halten. Sie müssen auch dafür sorgen, dass Mitarbeiter eventuelle Rechtsverstöße anzeigen können, ohne dafür im Unternehmen „bestraft“ zu werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) macht den Schutz sogenannter Whistleblower für alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Pflicht. Konkret: Sie müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten und betreiben. Wer nichts unternimmt, riskiert ein Bußgeld. Die Frank Henkel Rechtsanwaltskanzlei berät Sie umfassend zum Hinweisgeberschutzgesetz, unterstützt Sie bei der internen Umsetzung oder bietet Ihnen als rechtskundiger Dienstleister eine effiziente Lösung. Zu den Leistungen...
Datenschutz ist Chefsache. Ob Vorstand oder Geschäftsführer, als Top-Manager tragen Sie in Ihrem Unternehmen die Verantwortung, dass es beim Datenschutz mit rechten Dingen zugeht. Wir unterstützen Sie umfassend, die datenschutzrechtlichen Risiken zu meistern und potenzielle Datenschutzskandale samt den negativen Folgen im Vorfeld zu verhindern. Zu den Leistungen ...
Personenbezogene Daten sind durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugter Verwendung zu schützen. Hier stellt die IT die zentrale Schnittstelle zwischen Datenschutzverantwortlichen wie dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Unternehmensführung dar. Komplexe technische Verarbeitungsprozesse und Compliance-Anforderungen an Unternehmen sorgen immer wieder in der IT für Fragen zur Vereinbarkeit mit Datenschutzregelungen. Zu den Leistungen...
Die Datenschutzrechtsordnung wird zunehmend komplexer. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz sind in der Regel je nach Kontext zahlreiche weitere nationale oder internationale Datenschutzgesetze zu beachten. Die Vorschriften des Telemediengesetzes, Telekommunikationsgesetzes und Rundfunkstaatsvertrages sind beim Betrieb von Firmenwebseiten, Telefon- oder VoIP-Systemen, Internetzugängen, betrieblichen E-Mailing und Rundfunkdiensten zu prüfen. Je nach Branche kommen branchenspezifische Datenschutzgesetze zur Anwendung, zum Beispiel im Finanzdienstleistungssektor oder der Gesundheitsbranche. Zu den Leistungen...
Ein respektvoller Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen in funktionierenden Unternehmen. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten geht es darum, die richtige Balance zu finden zwischen dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers auf Leistungs- und Verhaltensüberwachung und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte des zuständigen Betriebsrats. Zu den Leistungen...
Der Umgang mit Kundendaten gehört zu den sensibelsten Gebieten des Datenschutzrechts. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält hierzu komplizierte Rechtsvorschriften. Außerdem müssen Unternehmen bei Telefonwerbung oder Marketing per elektronischer Post auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) achten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen drohenden strafbewehrte Abmahnungen und Bußgelder. Zu den Leistungen...
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens hat umfassende gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Sein Unternehmen muss ihn dabei personell und materiell unterstützen. Ohne diese Hilfestellung kommt es beim Datenschutzbeauftragten schnell zu einer zeitlichen oder fachlichen Überforderung. Zu den Leistungen...
Der Gesetzgeber verpflichtet viele Unternehmen dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Ein Verstoß gegen die Bestellpflicht kann mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden. Außerdem müssen Sie bei der Bestellung darauf achten, dass Ihr Datenschutzbeauftragter die nötige Fachkunde aufweist und zuverlässig ist. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hier eine schnelle und umfassende Lösung: Beim Outsourcing übertragen Sie die Aufgabe des betrieblichen Datenschutzbeauftragten an Rechtsanwalt Frank Henkel und gehen so beim Datenschutz auf Nummer Sicher. Zu den Leistungen...